9.8.05

Bundesverfassungsgericht - Neuwahl oder nicht?

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klagen zweier Abgeordneter, die die von Bundespräsident Horst Köhler angesetzten Neuwahlen für verfassungswidrig halten. Konkret wird es darum gehen, ob Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag vorzeitig auflösen und Neuwahlen ansetzen durfte. Damit wird sich entscheiden, ob es am 18. September 2005 zu den geplanten Neuwahlen in Deutschland kommen wird. Eine Entscheidung in dieser Sache wird voraussichtlich noch im Monat August fallen.

Zeit zum Orakeln: Mein juristisches Auge sagt mir, dass die Entscheidung von Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident für die Neuwahlen zumindest auf wackeligen Füßen steht. Mein politisches Auge sagt mir, dass die Entscheidung dennoch durchgewunken wird. Stellt sich also nur noch die Frage, ob sich das Bundesverfassungsgericht zu einer kräftigen Kritik an den Beteiligten, insbesondere dem Bundeskanzler durchringen wird. Letzteres würde ich begrüßen.

Den aktuellen Sachstand fasst dieser Artikel bei stern.de zusammen. Mehr Informationen demnächst.

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Vermutlich wird sich keine Mehrheit im 2. Senat für eine Annulierung der Entscheidung von BP Köhler finden,vielleicht aus der stillen Erwägung heraus, dass es immer noch besser ist, das BVerfG definiert Inhalt und Grenzen von Art 68 GG, als dass dieser Bundestag mit verfassungsändernder Mehrheit im Schnellschussverfahren neues Verfassungsrecht setzt, um die Wahlen doch noch in diesem Jahr durchzuführen.

9/8/05  

Kommentar veröffentlichen

<< Home