22.7.17

Kartell-Vorwürfe gegen VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW

"... Die fünf großen deutschen Autohersteller VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler sollen sich einem Bericht zufolge seit den Neunzigerjahren illegal abgesprochen haben. Auch bei den Diesel-Abgasmanipulationen soll es geheime Vereinbarungen gegeben haben. Falls die Vorwürfe zutreffen, könnten auf die Autokonzerne hohe Kartellstrafen sowie Schadenersatzforderungen zukommen. ...

... Jahrzehnte lang sollen die fünf Unternehmen gemeinsame Sache gemacht und sich "in geheimen Arbeitskreisen über die Technik, Kosten, Zulieferer und sogar über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen" haben ..."

Quelle: www.sueddeutsche.de

19.2.13

Rentenversicherungspflicht - Nicht jeder Syndikusanwalt darf raus

"... Seit vier Jahren streitet sich die Deutsche Rentenversicherung mit Unternehmensjuristen über deren Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Das LSG Baden-Württemberg entschied nun, dass eine Befreiung grundsätzlich möglich ist, formuliert dafür aber zu hohe Hürden, meint Martin W. Huff. ..."

Quelle: www.lto.de

5.9.12

AGB-Recht/Internationales Recht: Eine Alternative?

"... Die Schiedsabrede als Fluchthelfer vor dem Deutschen AGB-Recht

Das deutsche AGB-Recht gilt vielerorts als Hemmschuh der Wirtschaft. Kann - und sollte - es umgangen werden? ..."

(Christian Aufdermauer)

Quelle: DeutscherAnwaltSpiegel Heft 17/2012, S. 8 ff.

27.8.12

Unternehmensjuristen - Befreiungsanträge von der Rentenversicherung in zweiter Instanz

"... Ob Personaler, Schadenmanager beim Versicherer oder Leiter von Verbraucherzentralen - Syndikusanwälte kämpfen seit Jahren um die Anerkennung ihrer Tätigkeit als anwaltliche, um von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreit zu werden.  Die fährt eine harte, aber nicht immer einheitliche Linie und wird von den Sozialgerichten zum Teil heftig kritisiert. ..."

(Martin W. Huff)

Quelle: www.lto.de

11.4.12

Mit beschränkter Berufshaftung - Inhaltliche Eckpunkte des Referentenentwurfs zur PartG mbB

"... Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 15.02.2012 den von der Praxis lange erwarteten Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater vorgelegt. Wie der Name bereits sagt, wird in dem Gesetzesentwurf das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) hinsichtlich beruflicher Fehler für eine Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft geöffnet. Das bisherige Modell der Partnerschaftsgesellschaft bleibt daneben weiter bestehen. ..."

(Dr. Christopher Hahn)

Quelle: Deutscher AnwaltSpiegel Heft 5/2012, S. 18 f.

10.4.12

Mit beschränkter Berufshaftung - Die PartG mbB: wirksames Gegenmittel zur LLP?

"... Die LLP – Limited Liability Partnership – ist ein Phänomen. Es gibt nur wenige Gesellschaftsformen, die in der praktischen Anwendung so viele Fragen aufwerfen wie diese englische Gesellschaftsform. Zentrale Themen sind ungeklärt. Aber ungeachtet dessen: Ihrer Popularität schadet das nicht. So gut wie alle internationalen Kanzleien englischer Prägung haben die Rechtsform der LLP, und zunehmend findet sich die LLP auch bei kleinen, rein deutschen Kanzleien. Gelegentlich war schon von der „Flucht in die LLP“ die Rede, womit gemeint war, dass deutsche Sozietäten die Rechtsformen des deutschen Gesellschaftsrechts links liegen lassen und sich lieber ein Briefkastenbüro in London zulegen, um künftig als LLP auftreten zu können. Mit dem Anfang Februar vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Part mbB) soll jetzt eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden. ..."

(Markus Hartung)

Quelle: Deutscher AnwaltSpiegel Heft 5/2012, S. 16 f.

4.4.12

AGB-Recht - Kampf ums Kleingedruckte

"... Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Schwachen vor den Starken schützen - auch bei Verträgen zwischen Unternehmen. Kleine Firmen fühlen sich von einer Reforminitiative bedroht. ..."

Quelle: www.ftd.de

2.4.12

Recht in der Automobil-Zulieferindustrie

EUROFORUM Jahrestagung

25. und 26. April 2012, Stuttgart

Themen:
- Vertragsgestaltung, Lieferbedingungen der OEMs
- F&E-Verträge
- Gewährleistung und Haftung in der Lieferkette
- Versicherbarkeit von Haftungsrisiken
- ISO 26262, neues Produktsicherheitsgesetz
- Insolvenzrecht, Sanierung, Restrukturierung
- Neues ESUG
- Wachstumsmarkt China
- Kartellrecht, Gruppenfreistellungsverordnung
- Compliance

Quelle: www.euroforum.de

1.3.12

Die Stellung des Syndikusanwalts aus berufsrechtlicher Sicht

"... Worin liegt nun eigentlich das Problem? In der konkreten Diskussion handelt es sich um fünf verschiedene Rechtsprobleme, die eine klare Verknüpfung mit der Rechtsstellung des Syndikus aufweisen. Es geht einmal um den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung und dabei im Einzelnen um die Frage, inwieweit bisherige Tätigkeiten im Rahmen der Syndikusarbeit anzurechnen sind. Zweitens geht es um die Zulassung als Notar und die dabei anzurechnenden Vorleistungen. Einen weiteren Problembereich stellt die Abgrenzung der Anwaltszulassung zu den unvereinbaren Tätigkeiten i. S. von § 7 Nr. 8 BRAO dar. Schließlich hat sich die Aufnahme von Syndikusanwälten in die Vorauswahllisten der Insolvenzverwalter als Problem erwiesen. Letztlich entsteht auch eine typische Syndikusproblematik bei den Fragen der Rentenversicherungspflicht. ..."

(Prof. Dr. Hanns Prütting)

Quelle: RAK Köln, KammerForum 1 / 2012, S. 4 ff.

28.2.12

Noerr Automotive Conference 2012

"...Mit unserer vierten Automotive Conference wollen wir unseren Ansprechpartnern, vor allem den Kolleginnen und Kollegen in den Rechtsabteilungen der Unternehmen, die Gelegenheit bieten, mit uns praxisrelevante Rechtsfragen mit Blick auf die aktuellen Trends und Entwicklungen der Branche vertieft zu diskutieren und darüber nachzudenken, welche Lösungsmöglichkeiten es für – von Rechtsprechung und Literatur noch nicht abschließend geklärte – Fragen gibt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung werden Rechtsfragen rund um alternative Antriebssysteme („New Mobility") und Fahrerassistenzsysteme im Fokus stehen. ..."

Quelle: www.noerr.com