Neue Wege der AGB-Kontrolle im Unternehmensverkehr?
"... Soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit unmittelbarer Verbraucherbeteiligung handelt (Business to Consumer, b2c), mag es viele und berechtigte Gründe geben, eine strenge Inhaltskontrolle von einseitig vorformulierten und gestellten Geschäftsbedingungen zu rechtfertigen. Als problematisch wird aber zunehmend erachtet, wenn unter tatkräftiger Mithilfe der höchstrichterlichen Rechtsprechung die strengen Maßstäbe aus dem b2c-Bereich weithin parallel im reinen Unternehmensverkehr (Business to Business, b2b) angewendet werden. In jüngerer Zeit hat diese Diskussion an Dynamik gewonnen und es sind zahlreiche Stellungnahmen und Lösungsvorschläge de lege ferenda ergangen. ...
Dr. Johannes Rabus"
Quelle: www.kanzleihandbuch.de bzw. „Karriere im Recht”, Heft 2/2010, S. 32 ff.
Dr. Johannes Rabus"
Quelle: www.kanzleihandbuch.de bzw. „Karriere im Recht”, Heft 2/2010, S. 32 ff.