28.7.10

Der Weg zur "idealen" kleinen Rechtsabteilung

"... Intensiv-Seminar für Syndikusanwälte und Justiziare vom 16. – 18. September 2010 in Frankfurt

Der Weg zur "idealen" kleinen Rechtsabteilung - Ökonomischer Einstaz der "Ressource Recht" im Unternehmen


Seminar in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Die Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Einzelsyndikusanwälte und Leitende Syndikusanwälte von kleineren Rechtsabteilungen (bis zu sieben Mitarbeitern) sowie - im Rahmen der Kooperation mit der IHK Frankfurt am Main - an entsprechend tätige Justiziare

Das Ziel

Einzelsyndikusanwälte und Leitende Syndikusanwälte in kleinen Rechtsabteilungen genießen eine besondere Stellung im Unternehmen. Sie haben die gleichen Aufgaben wie eine große Rechtsabteilung, stehen für deren Erfüllung aber mit ihrer Person und nicht als große Organisation in der Verantwortung. Selten haben sie einen internen Kollegen, mit dem sie Fragen der Optimierung ihres Dienstleistungsportfolios hinsichtlich Breite und Tiefe oder der Verbesserung ihrer Arbeitsabläufe besprechen können. Effektivität und Effizienz werden vorausgesetzt, aber die Frage, ob die Ressource Recht auch ökonomisch sinnvoll genutzt wird, ist oft ein Tabu.

Jenseits klassisch-juristischer Fortbildung erarbeiten und bekommen die Teilnehmer in diesem Seminar eine Vielzahl von Antworten zu der, in der Berufspraxis entscheidenden, Frage:

Macht der Syndikusanwalt das Richtige und macht er es richtig?

Der Syndikusanwalt wird durch dieses Seminar – und insbesondere auch durch den fachlichen Austausch mit Kollegen – in die Lage versetzt, Optimierungspotentiale zu erkennen und den Einsatz der Ressource Recht ökonomischer und effektiver zu gestalten.

Das Seminar

Das Seminar wird am Abend des 16. September mit einem „warm up“ beginnen und zwei intensive Tage bis zum Nachmittag des 18. September dauern. Veranstalter ist die Fortbildungs- und Service GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, die Ihnen für weiterführende Informationen gerne zur Verfügung steht. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein zahlen einen ermäßigten Teilnehmerbeitrag. Um eine effektive Arbeit zu ermöglichen, wird es eine begrenzte Teilnehmerzahl geben. Die Themen werden modular anhand von Beispielen aus der Praxis in Form von Lerngesprächen sowie Gruppen- und Einzelarbeiten erarbeitet; die Lernerfahrungen können unmittelbar in den Unternehmensalltag integriert werden. Der Focus liegt auf den praktischen Bedürfnissen der Syndikusanwälte in kleineren Rechtsabteilungen.

Die Dozenten

RA Dr. Wolf-Peter Groß, Partner, Christoph H. Vaagt & Partner Law Firm Change Consultants, München; RA Michael Scheer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein e.V., Berlin

Die Bausteine

Baustein 1 - Erwartungen, Funktion, Rolle

Der Syndikus dient dem Unternehmen, dort aber zumeist „mehreren Herren“, der Geschäftsführung, den Fachbereichen, den Kunden, dem Recht… und jeweils sind die Erwartungen an ihn und seine Rolle (rechtliche Instanz, schwarzer Peter, Ratgeber, Vermittler…) unterschiedlich. Wie kann der Einzelsyndikusanwalt bzw. der Leitende Syndikusanwalt einer kleinen Rechtsabteilung Erwartungen bedienen, gleichzeitig aber seinen Standpunkt einnehmen? Wie kann er Vertrauen in seine Expertise schaffen und seinen Rat annehmbar machen?

Baustein 2 - Aufgaben, Dienstleistungsportfolio und Qualitätssicherung

Die Fragen, die an den einzigen juristischen Ansprechpartner im Haus gerichtet werden, sind mannigfaltig. Wie bahnt sich der Einzelsyndikus bzw. der Leitende Syndikusanwalt einer kleinen Rechtsabteilung den Weg durch das Dickicht, ohne seinen Grundauftrag aus den Augen zu verlieren oder die Qualität zu vernachlässigen? Was gehört in den Kernbereich der juristischen Kompetenz, was in den der jeweiligen Fachbereiche und was muss extern an Fachanwälte vergeben werden? Kann der Syndikus die Rechtsberatungsfunktion mit einer anderen, etwa mit Personalverantwortung, Beteiligungsverwaltung, Compliance o.ä. vereinbaren?

Baustein 3 - Arbeiten in der Matrix

Wie kann der Syndikusanwalt in der vorhandenen Organisationsstruktur Einfluss nehmen? Welche Wegweiser stellt er für seine Umwelt auf, damit auch für diese der Weg deutlich ist? Mit wem müssen welche Vereinbarungen bezogen auf die Zusammenarbeit, den Zeitpunkt und die Zielsetzung der Einbindung und die Aufgabenverteilung getroffen werden? Welche Führungsinstrumente stehen ihm zur Verfügung? Wie stellt er Verbindlichkeit her?

Baustein 4 - Der Einsatz von Ressourcen

Wo stehen Ressourcen zur Verfügung und wie werden sie genutzt? Wie wird das notwendige juristische Budget ermittelt, wie dessen Ausgabe organisiert und wie wird die Auswahl externer Kanzleien und externer Fachanwälte optimiert? Welches sind die Zeitfresser? Gibt es Abkürzungen in Form von Tipps & Tricks für das Tagesgeschäft? Wie wird effektives und erfolgreiches „networking“ organisiert?

Baustein 5 - Die persönliche Fort- und Weiterbildung

Diese steht zumeist im Schatten der mannigfaltigen und kaum zu bewältigenden täglichen Aufgaben. Trotzdem ist sie für das Unternehmen und das persönliche Weiterkommen des Syndikus´ unerlässlich. Welche Tools gibt es? Welche Fort- und Weiterbildungsprogramme sind für den Syndikus sinnvoll, welche eher nicht? Wie kann man Kurse mit dem Unternehmensalltag in Übereinklang bringen?

Datum und Ort

Das Seminar wird am Abend des 16.09. mit einem „warm up“ beginnen und zwei intensive Tage in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main, bis zum Nachmittag des 18.09. dauern. Um eine effektive Arbeit zu ermöglichen, wird es eine begrenzte Teilnehmerzahl geben. ..."

Quelle: www.syndikusanwaelte.de

Anmeldung: RAK FFM Fortbildungs- und Service GmbH

6.7.10

Schweiz: Kein Unternehmensjuristengesetz, kein Anwaltsprivileg für Unternehmensjuristen

"... In der Schweiz wird es kein Unternehmensjuristengesetz geben. Das hat der Bundesrat nach rund zehn Jahren Diskussion entschieden. Damit ist eine klare Statusregelung für Inhouse-Juristen vom Tisch, die auch die Einführung des Anwaltsprivilegs vorgesehen hätte. ..."

Quelle: JUVE Online vom 21.06.2010