Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung („VorstAG“)
"... Durch das am 4. August 2009 verkündete Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) werden u.a. Änderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorgenommen, die zum Teil nur börsennotierte weitgehend aber auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften betreffen. Auch die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) trägt den Änderungen des VorstAG Rechnung. Das VorstAG tritt heute (5. August 2009) in Kraft. ..."
Quelle: Luther News, 5. August 2009 / Ausgabe IX
Quelle: Luther News, 5. August 2009 / Ausgabe IX