1.6.09

Die Unabhängigkeit des Syndikusanwalts

"... Ein Blick auf die Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte

Prof. Dr. Hanns Prütting, Köln

Anwälte arbeiten längst nicht mehr nur als Selbständige. Angestellte Anwälte gibt es - nicht mehr nur als Durchgangsstation zur Selbständigkeit - in Kanzleien und in Unternehmen. Viele Syndikusanwälte tragen mehr Verantwortung als Associates in Sozitäten. Gleichwohl wird dem Syndikusanwalt von den Rechtsanwaltskammern abgesprochen, im Unternehmen als Anwalt tätig zu sein. Der Autor zeigt, dass die Rechtsprechung des BGH in vorsichtigen Teilschritten den Syndikus dem selbständigen Rechtsanwalt gleichgestellt hat, wenn auch eine ausdrückliche Anerkennung des Syndikus als Rechtsanwalt in allen Berufslagen noch nicht erfolgt ist. ..."

Quelle: Anwaltsblatt 6/2009, S. 402 ff.