26.11.07

BMWi - Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen

"... Forschungsprojekte und Joint-Ventures zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dies belegen aktuelle Zahlen des Stifterverbandes der deutschen Wirtschaft. Rund zwei Milliarden Euro haben deutsche Unternehmen im Jahr 2005 in Forschungsprojekte mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen investiert, Tendenz steigend. Allerdings sind es vor allem die Großunternehmen, die gezielt mit Partnern aus der Wissenschaft zusammenarbeiten. Kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte haben hier nur 145 Mio. Euro aufgewendet.

Die Gründe, warum gerade kleinere Unternehmen das gemeinsame Forschen und Entwickeln mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen scheuen, ist mitunter der juristische und administrative Aufwand. Denn für jede dieser Kooperation muss vorab genau geklärt und vertraglich festgelegt werden, wer sich mit welchen finanziellen und personellen Mitteln im gemeinsamen Projekt engagiert, wem das Know-How aus der Forschung zusteht und wer ggf. am Ende auch Patente anmelden und verwerten darf.

Dieses Problem hat der von Bundeskanzlerin Merkel einberufene "Rat für Innovation und Wachstum" aufgegriffen. Unter der Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde eine Expertenrunde aus Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt, Mustervereinbarungen und Vertragsbausteine für die Ausgestaltung solcher Vertragsverhältnisse zu entwickeln.

Die nunmehr vorliegenden Mustervereinbarungen sind in der neuen Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) "Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen - Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft" veröffentlicht. Hierdurch wird sich der Abstimmungsaufwand für Forschungskooperationen zwischen den Unternehmen der Wirtschaft einerseits und der Wissenschaft andererseits deutlich verringern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden so in die Lage versetzt, sich in Forschungskooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen zu engagieren. ..."

Quelle: www.bmwi.de

25.11.07

GmbH-Reform - Stand des Gesetzgebungsverfahrens

"... Am 29. Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgestellt. Er wurde den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

Am 23. Mai 2007 ist der Regierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 354/07 vom 25. Mai 2007).

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und in seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 Stellung genommen (Bundesrats-Drucksache Nr. 354/07 [Beschluss] vom 6. Juli 2007). Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im Juli 2007 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007, S. 176 ff.).

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007) in der Sitzung vom 20. September 2007 in erster Lesung beraten und beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zu überweisen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Oktober 2007 beschlossen, am 23. Januar 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur GmbH-Reform durchzuführen.

Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der GmbH-Reform, sind die abschließende Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der „zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat. Wegen des späten Anhörungstermins ist ein Inkrafttreten im ersten Quartal 2008 kaum noch zu erreichen, wahrscheinlicher ist das Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2008. ..."

Quelle: Website des BMJ