11.10.10

Syndikusanwälte: Europäischer Gesetzgeber ist gefordert - Syndikus-Institut widerspricht EuGH

"... Mit seinem Urteil vom 14.09.2010 (Az. C550/07 P) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es auch künftig kein Anwaltsgeheimnis für Firmenjuristen geben wird. Die Folge dieser Entscheidung: Insbesondere in Kartellverfahren kann die Korrespondenz zwischen Geschäftsleitung und Rechtsabteilung von den Behörden beschlagnahmt werden. Das Urteil reflektiert allerdings nicht die wichtige Rolle moderner Syndikusanwälte im Unternehmen. ..."

Prof. Dr. Jochen Deister

Quelle: Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 20/2010