tag:blogger.com,1999:blog-135364122008-04-26T11:36:38.662+02:00Unternehmensjurist.deStefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comBlogger251125tag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-56289717356798781832008-04-26T11:15:00.006+02:002008-04-26T11:36:38.690+02:00Anhörung zum Insolvenzverfahren"... Durchaus unterschiedlich waren die Meinungen von Sachverständigen, die am Mittwochnachmittag zu einer zweiten Anhörung zur Novellierung der Insolvenzordnung geladen worden waren. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob Lizenzen einen Sonderstatus erhalten sollen. Die Regierung verspricht sich davon eine Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Deutschland. Nur so könne verhindert werden, dass deutsche Unternehmen in das Ausland abwandern. Die Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/7416). Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg, begrüßte die vorgeschlagene Regelung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Insolvenzverwalter die weitere Realisierung eines Lizenzvertrages verweigere, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzgebers eröffnet würde. Diese bisherigen Risiken hätten dazu geführt, dass beispielsweise Software-, Pharma- oder BioTech-Unternehmen ihren Firmensitz ins Ausland verlegt hätten. Der Sachverständige schlug jedoch eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor. Er wies beispielsweise darauf hin, dass der Begriff "geistiges Eigentum" näher erläutert werden sollte. Auch Rechtsanwalt Rainer Bausch aus Ingelheim am Rhein bezeichnete die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung der Insolvenzordnung im Hinblick auf Schuldner als Lizenzgeber als "dringend notwendig". Sie sei "gut für unseren Standort im internationalen Vergleich" und berücksichtige angemessen die Interessen der verschiedenen Seiten. Die Pharmaindustrie sei aufgrund ihrer sehr hohen und weiterhin steigenden Investitionen in Forschung und Entwicklung von der Neuregelung besonders betroffen, so Bausch. Der Sachverständige wies darauf hin, dass die Entwicklung eines neuen Medikaments im Durchschnitt zehn bis zwölf Jahre dauere und 800 Millionen Euro koste. Professor Winfried Bullinger, Rechtsanwalt aus Berlin, meinte ebenfalls, das Ziel der Insolvenzrechtsreform, Lizenzverträge "insolvenzfest" auszugestalten, sei richtig. Die gegenwärtige rechtliche Situation führe zu Ungerechtigkeiten im Insolvenzfall und hemme Lizenzgeschäfte. Ganz anderer Meinung war der Rechtsanwalt Rolf Leithaus aus Köln: Die geplante Einfügung eines neuen Passus in die Insolvenzordnung stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger dar. Dass die Insolvenz eines Vertragspartners negative und sogar existenzbedrohende Folgewirkungen auf die anderen Partner habe, liege in der Natur der Sache. Eine Besserstellung von Rechten von Lizenznehmern im Verhältnis zu sonstigen Vertragspartnern sei nicht zu rechtfertigen. Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg, sah dies genauso: Die vorgesehene Regelung schaffe unnötige Sonderrechte für einzelne Gläubiger. Sie öffne so die "Büchse der Pandora". Professor Wolfgang Marotzke von der Universität Tübingen stimmte dem zu. Vor dem Hintergrund, dass die Insolvenz eines Unternehmens für den Inhaber wie für Gläubiger eine "Katastrophe" sei, verstehe es sich nahezu von selbst, dass oberstes Prinzip des Insolvenzrechts die Gleichbehandlung aller Gläubiger sein müsse. Klaus Pannen, Rechtsanwalt aus Hamburg, bezeichnete die vorgeschlagene Regelung als "problematisch". Es sei kein Grund ersichtlich, eine Sonderregelung nur für Lizenzverträge zu schaffen.<br />Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_115/03<br /> ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_115/03.html" target="_blank">Pressemitteilung vom 23.04.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-40665285789029647502008-04-26T10:40:00.003+02:002008-04-26T11:05:04.774+02:00Bundesregierung geht gegen räuberische Aktionäre vor"... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen vorgestellt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie sieht außerdem vor, dass Aktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften ihre Stimme künftig auch elektronisch abgeben können und stärkt die Präsenz in der Hauptversammlung. <br /><br />„Das Geschäftsmodell von klagefreudigen Aktionären, denen es nicht um das gemeinsame Ganze geht, sondern die mit ihren Klagen lediglich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, hat ausgedient. Unsere Vorschläge stellen aber sicher, dass auch Kleinaktionäre nach wie vor gegen schwere Rechtsverletzungen vorgehen und die Umsetzung solcher Beschlüsse verhindern können“, sagte Zypries. „Außerdem öffnen wir die Hauptversammlung für den Einsatz zeitgemäßer Medien. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Internet über die Grenzen hinweg stärkt die Aktionärsrechte ist ein gutes Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa. Das sorgt für stabile Kapitalmärkte und kann den Einfluss der reinen Finanzinvestoren begrenzen. Langfristige Unternehmensstrategien können so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen“, so Zypries weiter. <br /><br />1) Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen <br /><br />Zur Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen wurde bereits durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) ein Freigabeverfahren bei der Anfechtungsklage eingeführt. Das Freigabeverfahren hat bereits Wirkung gezeigt, soll aber in zweierlei Hinsicht präzisiert und ergänzt werden: <br /><br />- Die Interessenabwägung, die die Gerichte bei der Freigabeentscheidung treffen müssen, wird gesetzlich präzisiert. Dadurch erhalten die Gerichte eine klare Entscheidungslinie, um legitime von missbräuchlichen Anfechtungsklagen trennen zu können. Außerdem ist vorgesehen, dass Aktionäre mit geringem Aktienbesitz (unter 100 Euro Nennbetrag), die weniger gravierende Gesetzes- oder Satzungsverstöße geltend machen, gegen die überwiegende Mehrheit der anderen Aktionäre Hauptversammlungsbeschlüsse nicht mehr aufhalten können. Sie können nur Schadensersatz beanspruchen. <br /><br />- Zum anderen wird Versuchen ein Riegel vorgeschoben, das als Eilverfahren konzipierte Freigabeverfahren zu verzögern. Künftig erstreckt sich die Vollmacht des Vertreters für den Anfechtungsprozess auch auf das Freigabeverfahren. So können gerichtliche Dokumente im Freigabeverfahren an denjenigen zugestellt werden, der den Kläger im Anfechtungsprozess vertritt. Zeitaufwändige Zustellungen an den Kläger selbst, der mitunter ausländische Wohnsitze etwa in China oder Dubai angibt, werden entbehrlich. Die Arbeit der Gerichte im Freigabeverfahren wird dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt. <br /><br />2) Erleichterung der Stimmabgabe <br /><br />Das Gesetz passt das Aktienrecht an das Internetzeitalter an. Künftig können Aktiengesellschaften bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung moderne Medien in weitaus größerem Umfang nutzen. So verbessert sich die Informationslage für Aktionäre börsennotierter Gesellschaften und erleichtert ihnen die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten. Das stärkt vor allem Kleinanleger und verhindert Zufallsmehrheiten in der Hauptversammlung vor allem dann, wenn die Aktionäre weltweit verstreut sind und ihnen eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung zu umständlich und zu teuer ist. <br /><br />- Eine Hauptversammlung kann zwar schon nach geltendem Recht in Ton und Bild übertragen werden. Will der Aktionär aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen, muss er bislang aber entweder selbst anwesend sein oder einem Anwesenden bevollmächtigen. Künftig kann die Aktiengesellschaft ihren Aktionären in der Satzung das Recht einräumen, sich zur Hauptversammlung online zuzuschalten. Der Aktionär kann insbesondere sein Stimm- und Fragerecht – je nach Ausgestaltung der Satzung - wie ein physisch anwesender Teilnehmer in Echtzeit online ausüben. Dadurch können z. B. ein amerikanischer und ein australischer Aktionär jeweils vom heimischen Wohnzimmer aus an einer Hauptversammlung teilnehmen, die in Berlin stattfindet (wenn die Zeitverschiebung sie nicht stört). <br /><br />- Verbessert wird auch die Nutzung neuer Medien bei der Information der Aktionäre vor und während der Hauptversammlung. <br /><br />o Börsennotierte Gesellschaften müssen die hauptversammlungsrelevanten Unterlagen (z. B. die Tagesordnung oder Anträge zur Beschlussfassung) ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. So bekommen interessierte Aktionären unabhängig von ihrem Wohnsitz einen einfachen und effizienten Zugang zu den Informationen. <br /><br />o Auf der anderen Seite wird dafür gesorgt, dass Aktionäre, die kein Interesse an den Belangen der Gesellschaft haben, nicht mit unerwünschten Informationen überhäuft werden. Künftig müssen hauptversammlungsrelevante Mitteilungen nur dann an den Aktionär geschickt werden, wenn er das verlangt hat. <br /><br />o Auch der Weg der Informationen von der Gesellschaft zum Aktionär wird modernisiert. Die Hauptversammlung kann entscheiden, ob sie den (kostenintensiven) Papierversand bevorzugt oder die Kreditinstitute die Mitteilungen in elektronischer Form z. B. per E-Mail übermitteln können. Heutzutage verwahren Aktionäre ihre Aktien typischerweise nicht mehr im eigenen Tresor oder Bankschließfach, sondern unterhalten ein Wertpapierdepot bei einer Bank. Deshalb soll die Übermittlung der hauptversammlungsrelevanten Mitteilungen durch die Depotbanken flexibler gestaltet werden. Da die Gesellschaft und damit letztlich die Aktionäre die Kosten für Druck und Versand der Unterlagen tragen, profitieren alle von dem geringerem Kostenaufwand. Das Einsparpotential beträgt ca. 50 Mio. Euro jährlich. <br /><br />o Schließlich wird die Auslegung hauptversammlungsrelevanter Unterlagen vereinfacht. Statt die Unterlagen in Papierform in den Geschäftsräumen auszulegen und auf Verlangen Abschriften zu erteilen, können die Aktiengesellschaften die Unterlagen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. In der Hauptversammlung selbst müssen keine Papierkopien mehr ausgelegt werden, wenn die Aktionäre elektronischen Zugang zu den Unterlagen erhalten, z. B. durch Computer-Terminals. <br /><br />Anlass dieser Änderungen ist die Richtlinie 2007/36/EG vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. EU Nr. L 184 S. 17; sog. Aktionärsrechterichtlinie), die bis zum 3. August 2009 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. <br /><br />3) Verbesserung der Präsenz in der Hauptversammlung <br /><br />Neben der Option für eine elektronische Stimmabgabe enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen, die den Aktionären die aktive Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern. Aktionäre erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Stimmrechte auszuüben, wenn sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Statt einen Vertreter zu beauftragen, kann der Aktionär auch per Brief von seinem Stimmrecht Gebrauch machen – vorausgesetzt, die Satzung der Gesellschaft lässt dies zu. Außerdem wird das sog. Depotstimmrecht der Banken grundlegend dereguliert und flexibilisiert. Das macht es für den Aktionär sehr viel attraktiver, eine Bank zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Die Banken haben künftig folgende Möglichkeiten, sich eine Vollmacht für die Stimmabgabe erteilen zu lassen: <br /><br />- Die Bank kann dem Aktionär eigene Abstimmungsvorschläge unterbreiten und stimmt in diesem Sinne ab, wenn der Aktionär ihr keine anders lautende Einzelweisung erteilt hat. <br /><br />- Der Aktionär kann der Bank eine generelle Weisung erteilen und so die Richtung seines Abstimmungsverhaltens vorgeben. Er kann bestimmen, ob das Kreditinstitut stets im Sinne der Vorschläge einer bestimmten Aktionärsvereinigung oder alternativ im Sinne der Abstimmungsvorschläge der Verwaltung der Gesellschaft abstimmen soll. Das Kreditinstitut muss beide Varianten anbieten. So wird sichergestellt, dass der Aktionär eine bewusste Entscheidung darüber trifft, ob er tatsächlich bis auf Widerruf die Vorschläge der Verwaltung unterstützen will oder sich auf die Prüfung der Vorschläge durch eine Aktionärsvereinigung verlässt. <br /><br />- Wird keine dieser Varianten gewählt und hat der Aktionär keine Einzelweisung erteilt, muss sich die Bank der Stimme enthalten. <br /><br />4) Deregulierung bei der Sachgründung <br /><br />Schließlich vereinfacht der Entwurf die Kapitalaufbringung von Aktiengesellschaften und verringert so den Verwaltungsaufwand bei den Gesellschaften. Künftig kann bei der Sachgründung auf eine externe Werthaltigkeitsprüfung z. B. von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, verzichtet werden, wenn diese mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate bewertet werden. <br /><br />Glossar <br /><br />Anfechtungsklage: Beschlüsse der Hauptversammlung können wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung der Aktiengesellschaft durch eine Klage angefochten werden (§ 243 AktG). <br /><br />Depotstimmrecht: Stimmrecht, das durch ein Kreditinstitut aufgrund einer Vollmacht ausgeübt wird (§ 135 AktG). Der Kunde kann die Bank durch eine ausdrückliche Weisung oder mittels einer Pauschalerklärung beauftragen, für ihn auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft abzustimmen. <br /><br />Freigabeverfahren: Das gerichtliche Freigabeverfahren ermöglicht es, einen Hauptversammlungsbeschluss im Eilverfahren in das Handelsregister einzutragen, obwohl eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss erhoben wurde (vgl. §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e AktG und § 16 Abs. 3 UmwG). <br /><br />Räuberische Aktionäre: Aktionäre, die aktienrechtliche Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur deshalb anstrengen, um dadurch die Unternehmenspolitik einer Aktiengesellschaft erheblich zu stören und um sich anschließend die Klage gegen Gewährung erheblicher finanzieller Vorteile abkaufen zu lassen. <br /><br />Bitte beachten Sie, dass der Referentenentwurf zunächst nur ressortintern ausgegeben wird und der Öffentlichkeit erst im Anschluss an die Ressortabstimmung zur Verfügung gestellt wird. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/861bde90d669fd31533ee7335ba29819,e5e9d7706d635f6964092d0935313332093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0935313332/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des BMJ vom 24.04.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-42614705558245455572008-04-20T22:25:00.002+02:002008-04-20T22:28:26.395+02:00Siemens-Korruptionsaffäre - Von Pierer streitet Vorwürfe ab"... Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer wehrt sich gegen Vorwürfe, wonach er Schmiergeldzahlungen angeordnet habe. „Diese Vorwürfe sind falsch“, sagte Pierer WELT ONLINE. Er könne sich jedoch „mit Blick auf die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft im Moment in der Öffentlichkeit nur begrenzt gegen Vorwürfe wehren“. <br /><br />Der langjährige Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratschef von Siemens hatte sich an die Münchner Staatsanwaltschaft gewendet, nachdem er wegen des Korruptionsskandals in den vergangenen Tagen immer stärker unter Druck geriet. Es waren Hinweise aufgetaucht, dass er frühzeitig über einzelne Schmiergeldzahlungen informiert war. Zudem wird er nun erstmals direkt mit einer fragwürdigen Provision in Verbindung gebracht. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/article1919085/Von_Pierer_streitet_Korruptionsvorwuerfe_ab.html" target="_blank">www.welt.de</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-77687972591951299332008-04-20T22:22:00.001+02:002008-04-20T22:24:30.569+02:00Siemens-Korruptionsaffäre - Vorworfe gegen von Pierer"... Wenigstens einer glaubt noch an Heinrich von Pierer: Heinrich von Pierer. Bis heute mag der langjährige Siemens-Chef nichts Unrechtes in seinem Tun erkennen. Missverstanden fühlt er sich, von der Öffentlichkeit vorverurteilt, der Ehre beraubt, beschmutzt von Gegnern mit niederen Motiven. <br /><br />Die monströse Schmiergeldaffäre im Siemens-Konzern hat den Mann, dem selbst das einst angetragene Bundespräsidentenamt eher zu gering erschien, um Job und Ansehen gebracht. Jetzt droht „Mister Siemens“ der finale Sturz: Pierer gerät erstmals persönlich in Verdacht, an kriminellen Machenschaften beteiligt gewesen zu sein, sie gar angeordnet zu haben. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E2685A663031A4F6F8EC0D382F1294EB2~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed" target="_blank">www.faz.net</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-64602942490988915402008-04-11T07:31:00.001+02:002008-04-11T07:33:03.817+02:00Räuberische Aktionäre - Berufskläger im Visier"... Die Masche der Berufskläger ist immer gleich: Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten, um sich dann gegen Bares das Recht auf ein langwieriges Verfahren abkaufen zu lassen. Das wollen Deutschlands Aktiengesellschaften nicht mehr mit sich machen lassen – und wappnen sich gegen die räuberischen Aktionäre. Und auch die Politik kommt ihnen zu Hilfe. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1414483/default.aspx/berufsklaeger-im-visier.html" target="_blank">www.handelsblatt.com</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-82507873507156052992008-04-09T06:39:00.000+02:002008-04-09T06:39:18.785+02:00Anhörung zum Insolvenzverfahren"... Um das Insolvenzverfahren geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 9.April. Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (16/7416) und des Bundesrates (16/7251) sind Grundlage des Hearings. Im Mittelpunkt der Anhörung werden das Verbraucherinsolvenzverfahren, die Aufsicht in diesem Verfahren und die Verwalterauswahl stehen. Als Sachverständige sind eingeladen Siegfried Beck, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Nürnberg; Hans-Peter Ehlen, Rechtsanwalt beim Fachzentrum Schuldnerberatung in Bremen; Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg; Professor Hugo Grote von der Fachhochschule Koblenz, Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht; Professor Hans Haarmeyer, ebenfalls Fachhochschule Koblenz, Lehrstuhl für Allgemeines Wirtschafts- und Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht; Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg, Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht; Oliver Liersch, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof und Professor Heinz Vallender, Richter am Amtsgericht Köln. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_094/01.html" target="_blank">hib-Meldung vom 04.04.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-80789531184374065712008-04-08T22:19:00.007+02:002008-04-08T23:39:37.131+02:00HAPTUS - Betriebswirtschaft BeGreifenIn der vergangenen Woche habe ich gemeinsamen mit elf Kollegen an einem dreitägigen betriebswirtschaftlichen Unternehmensplanspiel teilgenommen, dem Grundlagenseminar-HAPTUS. <br /><br />In vier Gruppen haben wir ein produzierendes Unternehmen übernommen und uns über mehrere simulierte Geschäftsjahre hinweg mit Themen wie Produktionssteuerung, Forschung und Entwicklung, Markterschließung, Jahresabschluss einschließlich Bilanz und GuV, Liquiditätsplanung und Kosten- und Erlösrechnung befasst. Dabei haben wir auch mit betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Cash Flow und EBIT zu tun gehabt. Zum Abschluss des Seminars haben wir in Bilanzpressekonferenzen unsere Erfolge und Misserfolge dargestellt. Das Unternehmensplanspiel komprimiert verschiedene grundlegende betriebswirtschaftliche Themen, und man bekommt sehr schnell ein Gefühl für die Komplexität, aber auch für die verschiedenenen möglichen Weichenstellungen innerhalb eines Unternehmens.<br /><br />Das Konzept des Unternehmensplanspiels hat mich, aber wohl auch die anderen Teilnehmer sehr schnell überzeugt: Bei der Simulation eines Unternehmens diskutierte man in der Gruppe betriebswirtschaftliche Entscheidungen, die man dann auch sehr schnell zu spüren bekam. Man hatte einen guten Vergleich zu den andere Gruppen, die mit den gleichen Startbedingungen ausgestattet waren, und auch zwischen den Gruppen wurde sehr viel diskutiert. Die praktischen Abschnitte in den einzelnen Geschäftsjahren wechseln sich mit theoretischen Exkursen ab, und zusätzlich erhielten wir begleitendes Material zu den behandelten Themenkomplexen. Das Ganze wurde dann noch getragen von dem Referenten Dr. Hans-Otto Bott, dem es über drei Tage gelang, uns für die Materie des Unternehmesplanspiels zu begeistern und dabei zumindest im Ansatz betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen vermitteln konnte.<br /><br />"Spielend lernen", "BeGreifend lernen" oder "Betriebswirtschaft zum Anfassen": Dieses betriebswirtschaftliche Grundlagenseminar war für mich und die anderen Teilnehmer sehr informativ. Unser Feedback war durchgehend positiv. Ich bin gespannt, wie sich das Erlernte und Erlebte im beruflichen Tagesgeschäft auswirken wird. Im Übrigen war ich der einzige Jurist in der Runde - der überwiegende Teil der Kollegen war eher technisch versiert, unter den Teilnehmern waren viele Techniker und Ingenieure. Da es auch ein Aufbauseminar-HAPTUS gibt, das sich so spannenden Themen wie z.B. Discounted Cash Flow widmet, trage ich mich bereits mit dem Gedanken, mit Hilfe des Aufbauseminars noch tiefer in die betriebswirtschaftlichen Tiefen vorzudringen.<br /><br />Weitere Informationen über HAPTUS finden Sie unter <a href="http://www.haptus.de" target="_blank">www.haptus.de</a>.Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-885756688275568112008-03-30T14:25:00.002+02:002008-03-30T14:28:53.379+02:00Bachelor zum Unternehmensjuristen - Staatsprüfung in zwei Portionen?"... "Es ist kein starker Eingriff in das Jurastudium", sagt Carsten Schäfer, der Dekan der juristischen und volkswirtschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim. Aus seiner Sicht erfordert sein Reformmodell für die Juristenausbildung "nur eine kleine Änderung" des Landesprüfungsrechts. Viele seiner Berufskollegen hingegen sehen darin den Anfang vom Ende des deutschen Einheitsjuristen. Die Universität Mannheim führt zum Wintersemester einen Studiengang "Unternehmensjurist" ein, der nach den Vorgaben des europäischen "Bologna-Prozesses" ein Jurastudium bis zum Bachelor- und Mastertitel ermöglicht. <br /><br />Reformkonzepte nach den Bologna-Maßgaben gibt es für das Jurastudium zur Genüge, und Masterprogramme bietet inzwischen fast jede deutsche Fakultät an. Aber das Mannheimer Modell rührt an das erste Staatsexamen. 150 Erstsemesterstudenten - später können es bis zu 250 im Jahr sein - sollen sich in sechs Semestern das gesamte Zivilrecht und Grundlagen des Öffentlichen Rechts erschließen. Dazu kommt eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, welche die angesehene betriebswirtschaftliche Fakultät in Mannheim übernimmt. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://berufundchance.fazjob.net/s/Rub1A09F6EF89FE4FD19B3755342A3F509A/Doc~EDA73F3D4D778423EBEB86ADDBA59E51B~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">www.faz.net</a> <br /><br />Gefunden bei <a href="http://unfehlbar.mindermeinung.de/index.php/mal-wieder-jura-bolognese/" target="_blank">unfehlbar.net</a>.Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-62993831310194364172008-03-20T06:45:00.001+01:002008-03-20T06:43:27.427+01:00Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten aus Sicht europäischer Unternehmensjuristen"... In dem ... Bericht "The Shrinking World" der internationalen Anwaltssozietät Lovells LLP werden Kernfragen der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten aus Sicht europäischer Unternehmensjuristen beleuchtet. Der Bericht basiert auf einer Befragung von 180 Unternehmensjuristen der größten europäischen Unternehmen in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/pm/55934/1156967/lovells" target="_blank">www.presseportal.de</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-7836294827094001492008-03-19T22:01:00.006+01:002008-03-19T22:38:12.486+01:00Bachelor zum Unternehmensjuristen"... Zum Herbstsemester 2008 startet an der Universität Mannheim ein in Deutschland bislang einzigartiger Bachelor-Studiengang: Der Unternehmensjurist Universität Mannheim. Das Studienangebot schafft neue Perspektiven und Chancen in der Juristenausbildung. Es ist vorrangig für Studienbewerber gedacht, die mit ihrem Jurastudium später in Unternehmen oder in Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig werden wollen. Zugleich eröffnet der Mannheimer Abschluss bundesweit zum ersten Mal die Option, aufbauend auf dem Bachelor auch das 1. Juristische Staatsexamen zu erwerben. Nach einem Aufbaustudium steht damit auch der Weg in die klassischen juristischen Berufsfelder offen, also zum Richteramt, zur Staatsanwaltschaft, zum Verwaltungsdienst und zur Anwaltschaft. <br />Die Universität Mannheim reagiert mit dem Angebot auf den geänderten Arbeitsmarkt für Juristen. Der Anwaltsmarkt leidet angesichts von 140.000 zugelassenen Rechtsanwälten an Überfüllung. Dringend gesucht werden dagegen Spezialisten mit wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen. „Für diese Kombination ist die Universität Mannheim prädestiniert, erklärt Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt. „Unsere Abteilung Rechtswissenschaft zählt zu den besten deutschen Anbietern im Wirtschaftsrecht und unsere BWL-Fakultät ist bundesweit führend. Beide Bereiche arbeiten eng zusammen und unterstreichen damit das Profil unserer Universität.“ <br /><br /> Studieninhalte <br /><br />Die Absolventen werden in nur sechs Semestern im Zivil- und Wirtschaftsrecht auf das hohe Niveau des traditionellen Ersten Juristischen Staatsexamens geführt und erhalten zusätzlich vertiefte Kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre, auf deren Vermittlung etwa ein Drittel der Studienzeit entfällt. Die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer werden von Professoren und Dozenten der renommierten Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim gelehrt. Diese erzielt im internationalen Hochschulranking regelmäßig Spitzenplätze. Zugleich profitieren die Studierenden von der Spezialisierung der Mannheimer Rechtswissenschaft auf das Wirtschaftsrecht. <br /><br />Optionen und Einschätzung der Praxis <br /><br />Schon nach drei Jahren verfügen die Unternehmensjuristen über hervorragende Berufschancen, die unmittelbar zu einer Tätigkeit in der Praxis, etwa in Wirtschaftsunternehmen, führen können. „Für die vielfältigen Aufgaben einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft benötigen wir Juristen mit soliden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Der Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist bietet diese Verbindung auf erstklassigem Niveau“, äußert sich etwa Prof. Dr. Georg Kämpfer, Vorstandsmitglied bei PricewaterhouseCoopers. <br /><br />Überdies schafft der neue Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist auch „beste Perspektiven für klassische juristische Karrieren in Justiz und Verwaltung“, so Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Gehrlein. Wer den Bachelor-Weg in der Regelstudienzeit geht, erhält einen in Deutschland einzigartigen Bonus: Die bereits im Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist Universität Mannheim abgelegten zivilrechtlichen Klausuren werden für das Erste Juristische Staatsexamen anerkannt. Die Mannheimer Bachelor-Absolventen müssen daher nur noch die Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sowie die mündliche Prüfung bestehen, um die Erste Staatsprüfung gemeistert zu haben. Sie können so das Staatsexamen in Etappen ablegen, statt in einem zermürbenden Klausurenmarathon am Ende des Studiums. <br /><br />Bewerbung <br /><br />Die Universität Mannheim bietet den Bachelorstudiengang Unternehmensjurist Universität Mannheim erstmals zum Herbstsemester 2008 an. Nach Erwerb des Bachelor-Grades und Immatrikulation im Aufbaustudiengang können die Studierenden in Mannheim ihre Erste Juristische Prüfung vervollständigen. <br />Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt und bewerbungspflichtig. Eine Bewerbung ist ausschließlich zum Herbstsemester möglich und muss in der Zeit vom 15. Mai - 15. Juli 2008 erfolgen. Interessierte erhalten unter der Telefonnummer 0621/181-2222 eine individuelle Beratung und können einen Termin für eine ausführliche Studienberatung vereinbaren. <br /><br />Weitere Informationen unter: <a href="http://www.unternehmensjurist.uni-mannheim.de" target="_blank">www.unternehmensjurist.uni-mannheim.de</a> ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.uni-mannheim.de/pressestelle/DW_Ionas/pressemitteilungen/2008/2008_pm_14.htm" target="_blank">Pressemitteilung der Universität Mannheim vom 19.03.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-15290273616010471642008-03-19T20:38:00.003+01:002008-03-19T20:44:31.351+01:00Eigenkapitalersatzrecht MoMiG (Promotion)Unter dem o.g. Titel will der Autor dieses neuen Blogs nicht nur über seine Promotion auf dem Gebiet des Eigenkapitalersatzrechtes nach dem MoMiG, sondern auch allgemein über das MoMiG informieren und zur Diskussion einladen. Ein Vorhaben, das sich im Auge zu behalten sicher lohnen dürfte. <br /><br />Link: <a href="http://momig.blogspot.com" target="_blank">http://momig.blogspot.com</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-91836565627423507652008-03-13T06:45:00.001+01:002008-03-13T06:42:02.461+01:00Kanzleien auf dem Weg zur Kapitalgesellschaft"... Ein Finanzinvestor, der eine Kanzlei kauft? Bislang unvorstellbar. Doch die EU macht bei der Liberalisierung der freien Berufe auch vor den Advokaten nicht Halt. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.ftd.de/karriere_management/karriere/:Kanzleien%20Weg%20Kapitalgesellschaft/329429.html" target="_blank">www.ftd.de</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-55405814811934875382008-03-07T06:51:00.001+01:002008-03-07T06:53:35.204+01:00JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien: Rechtsanwälte für UnternehmenAuf der Website der JUVE Verlag GmbH ist die Recherche in der Online-Datenbank des aktuellen <a href="http://www.juve.de/cgi-bin/juve/hbportal.cgi" target="_blank">JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien: Rechtsanwälte für Unternehmen</a> möglich.Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-59803732894203850862008-03-07T06:49:00.000+01:002008-03-07T06:49:42.806+01:00Kanzleienhandbuch - Der Deutsche WirtschaftsanwaltAuf der Website der Lexxion Verlagsgesellschaft mbH ist die Recherche in der aktuellen Ausgabe von "<a href="http://www.lexxion.de/kanzleihandbuch.html" target="_blank">Das Kanzleienhandbuch - Der Deutsche Wirtschaftsanwalt</a>" möglich.Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-89000668771235644862008-03-07T06:48:00.000+01:002008-03-07T06:49:07.542+01:00Legal 500 DeutschlandUnter <a href="http://www.legal500.de" target="_blank">www.legal500.de</a> ist die Recherche in der Online-Version des Nachschlagewerks über Kanzleien und Anwälte in wirtschaftsrechtlich relevanten Rechtsgebieten möglich.Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-88158807891801158162008-03-05T06:51:00.001+01:002008-03-05T06:54:04.756+01:00Siemens stärkt seine Hausjuristen"... Der Umbau von Siemens geht mit strategischen Weichenstellungen weiter. Am Wochenende teilte der Konzern mit, dass die Hausjuristen nun ins oberste Management der drei neu gebildeten Bereiche sowie der Regionalorganisationen von Siemens einziehen werden. Als Teil der Führungsmannschaft sollen sie künftig stärker bei operativen und strategischen Entscheidungen mitwirken und selbst Verantwortung tragen. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.handelsblatt.com/News/default.aspx?_p=201197&_t=ft&_b=1398768" target="_blank">www.handelsblatt.com</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-48573095308935115722008-03-03T06:50:00.001+01:002008-03-03T06:53:19.402+01:00Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Drogerieartikelhersteller"... Das Bundeskartellamt hat gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln sowie deren Vertriebsleiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 37 Mio. Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen (19 Mio. EUR ) und gegenseitigen Informationsaustauschs über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern (18 Mio. EUR) verhängt. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2008_02_20.php" target="_blank">Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 20.02.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-32208899853893525062008-02-05T07:27:00.000+01:002008-02-05T07:30:04.864+01:00GmbH-Reform - Geteilte Meinungen"... Geteilter Meinung waren die eingeladenen Sachverständigen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6140), mit dem das Recht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert werden soll. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag erklärte Jürgen Möllering vom Deutschen Industrie- und Handelskammertages: "Der Entwurf erfüllt unsere Erwartungen". Nach den Erfahrungen mit Existenzgründern könne man sagen: Die längsten Verzögerung bei der Gründung einer GmbH entstünden beim Handelsregister und beim Notar. Möllering regte an, darüber nachzudenken, ob eine Anmeldung auch online möglich sein könne. Für Existenzgründer wie für Gesellschafter von bestehenden GmbHs seien zahlreiche Verbesserungen mit dem Entwurf verbunden, so Möllering weiter. Positiv sei auch die geplante Option, mit einer Mustersatzung eine schnelle und umkomplizierte Gesellschaftsgründung zu ermöglichen. Ebenso begrüßte Professor Marcus Lutter, Sprecher des Zentrums für europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, den Regierungsentwurf. Das Gesetz habe in den 27 Jahren seit der letzten größeren Reform durch Rechtsprechung und Praxis "Schlacken" angesetzt. Vor allem aber stehe die GmbH im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen, insbesondere der englischen "Limited", und müsse in diesem Wettbewerb gestärkt werden. Eine "ausgesprochen gelungene Lösung" nannte auch Professor Barbara Grunewald, die den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln innehat, den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Planung, das Mindestkapital zur Gründung einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, hielt sie für richtig. Untersuchungen hätten ergeben, dass gerade das hohe Mindestkapital Gründer davon abhalte, die deutsche GmbH zu wählen. Auch Aspekte des Gläubigerschutzes verlangten keine höhere Festsetzung des Mindestkapitals. Grunewald lobte auch den Ansatz, künftig die Gründung einer GmbH ohne notarielle Beurkundung möglich zu machen. Professor Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, bescheinigte dem Regierungsentwurf, er ergreife die Gelegenheit, Ballast abzuwerfen und zu modernisieren. Er unternehme den Versuch, die Stellung der GmbH national und auch im internationalen Wettbewerb zu stärken. Goette kritisierte allerdings die vorgeschlagene Mustersatzung. Diese werde mit ihrer "unflexiblen Starrheit" dem Deregulierungsziel "nur sehr eingeschränkt gerecht". Goette prophezeite außerdem, der Verzicht auf einen Notar werde die Zahl der Insolvenzen vergrößern. Grundsätzlich begrüßenswert nannte auch Professor Peter Jung von der Universität Basel den Entwurf. Positiv zu bewerten sei etwa die Abkoppelung der Handelsregistereintragung von verwaltungsrechtlichen Genehmigungen. Hierdurch werde eine erfreuliche Beschleunigung des Gründungsverfahrens erreicht. Demgegenüber werde die Bedeutung des auf dem deutschen GmbH-Recht lastenden Wettbewerbsdrucks überschätzt. Zu vermuten sei, dass die britische Limited "den Zenit ihrer Popularität bei deutschen Unternehmensgründern" bereits überschritten habe. Der vermeintliche Druck durch den Wettbewerb der europäischen Gesellschaftsrechtsgesetzgeber sollte nicht dazu Anlass geben, jedem Wunsch nach einer Liberalisierung nachzugeben und eine bewährte Gesetzgebung einfach über Bord zu werfen. Jung und Peter Ries, Professor an der Berliner Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, kritisierten, dass GmbH-Gründungen künftig ohne notarielle Beurkundung möglich seien. "Die kostengünstigsten Lösungen sind selten auch die besten", so Jung. Für Rechtsanwalt Ulrich Wanner-Laufer steht fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur der Einstieg in die Reform des Gesellschaftsrechts insgesamt sein kann. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_022/04.html" target="_blank">hib-Meldung vom 23.01.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-81458074915566942082008-01-10T06:46:00.000+01:002008-01-10T06:52:44.183+01:00Unternehmenssteuerreform 2008 - Aufsätze via Finanz-RundschauAuf www.unternehmensteuerreform.de werden 15 Fachaufsätze zur Unternehmenssteuerreform 2008 aus der Zeitschrift Finanz-Rundschau zum kostenlosen Download angeboten. Die Beiträge beschäftigen sich mit den Themenkomplexen "Zinsschranke", "Thesaurierungsrücklage", "Nutzung körperschaftsteuerlicher Verluste", "Sammelposten-AfA für geringwertige Wirtschaftsgüter", "Gewerbesteuer" und "Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte".<br /><br />Link: <a href="http://www.unternehmensteuerreform.de" target="-blank">www.unternehmensteuerreform.de</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-51049184734592766612008-01-08T23:26:00.000+01:002008-01-08T23:30:34.860+01:00Regelung zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht"... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen. <br /><br />„Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches Recht auf sie anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es im deutschen Recht hierzu keine geschriebenen Regelungen. Dies hat zu Unsicherheiten bei der Frage des anzuwendenden Rechts geführt, wenn Gesellschaften grenzüberschreitend tätig sind. Durch die neuen Regelungen läßt sich künftig das anwendbare Recht für den Rechtsverkehr sicher bestimmen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. <br /><br />In der Rechtspraxis wurde bislang an den tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft und das dort geltende Recht angeknüpft (sog. Sitztheorie). Die Gesellschaft unterlag den Rechtsvorschriften, die am Sitz der Hauptverwaltung gelten. Auf das Recht, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, kam es dagegen nicht an. Dies hatte zur Folge, dass eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft mit Hauptsitz in Deutschland nicht wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen konnte, wenn sie nicht gleichtzeitig auch die deutschen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben einhielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin einen Widerspruch zu der innerhalb der Europäischen Union gewährleisteten Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 und 48 EG-Vertrag). Danach ist eine in einem Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen, ohne dass zusätzliche Anforderungen am Ort der Niederlassung erfüllt sein müssen. <br /><br />„Diese europarechtlichen Vorgaben werden wir künftig im deutschen Recht verankern. Wir ermöglichen damit den Unternehmen bei der Gestaltung ihrer gesellschaftrechtlichen Strukturen die nötige Flexibilität und Mobilität und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handels- und Wirtschaftsbeziehungen“, erläuterte Brigitte Zypries. <br /><br />Die vorgesehenen Regelungen erstrecken die Anwendbarkeit des Gründungsrechts auch auf Gesellschaften, Vereine und juristische Personen, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum angehören. Dies erleichtert weiter die Rechtsanwendung und vermeidet eine nicht gerechtfertigete Ungleichbehandlung von Gesellschaften aus verschiedenen Staaten. <br /><br />Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs: <br /><br />- Gesellschaften, Vereine und juristische Personen unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie in ein öffentliches Register eingetragen sind (Gesellschaftsstatut); <br />Beispiel: Auf eine in Großbritannien im Handelsregister eingetragene Private Limited Company kommt englisches Recht zur Anwendung, auch wenn die Gesellschaft ihre Tätigkeit ausschließlich in einer Niederlassung in Deutschland ausübt. <br /><br />- Das Gesellschaftsstatut gilt insbesondere für Fragen der inneren Verfassung der Gesellschaft und ihres Auftretens im Rechtsverkehr sowie für die Haftung der Gesellschaft und ihrer Mitglieder; <br /><br />- Das Verfahren der Umwandlung einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer juristischen Person, das vor allem bei Unternehmenszusammenschlüssen zum Tragen kommt, richtet sich künftig nach dem Recht des Gründungsstaates; <br /><br />- Die Gesellschaft kann unter Wahrung ihrer Identität dem Recht eines anderen Staates unterstellt werden, wenn die betroffenen Rechtsordnungen dies zulassen (grenzüberschreitender Rechtsformwechsel) <br />Beispiel: Eine deutsche GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen ihren Sitz nach Frankreich verlegen, indem sie sich als „Société à responsabilité limitée“ (S.A.R.L.) in das französische Register eintragen und im deutschen Handelsregister löschen lässt. <br /><br />Die vorgesehenen Regelungen beruhen in wesentlichen Teilen auf Vorarbeiten der Kommission „Internationales Gesellschaftsrecht“ des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht, die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzt wurde. <br /><br />Der Gesetzentwurf wurde den Ländern, Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Eine Beschlussfassung im Kabinett ist für das Frühjahr 2008 beabsichtigt. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bmj.de/enid/d062ac25a1e06b3413d97d50c1cbd510,869566706d635f6964092d0934393236093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093031093a095f7472636964092d0934393236/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des BMJ vom 07.01.2008</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-66897841498093309352007-12-23T11:00:00.000+01:002007-12-23T10:58:46.664+01:00SEASON´S GREETINGS<a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://photos1.blogger.com/blogger/7830/1193/1600/x-mas.0.jpg"><img style="cursor: pointer;" src="http://photos1.blogger.com/blogger/7830/1193/400/x-mas.jpg" alt="" border="0" /></a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-35449861892235503412007-11-26T22:35:00.000+01:002007-11-26T22:39:07.865+01:00BMWi - Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen"... Forschungsprojekte und Joint-Ventures zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dies belegen aktuelle Zahlen des Stifterverbandes der deutschen Wirtschaft. Rund zwei Milliarden Euro haben deutsche Unternehmen im Jahr 2005 in Forschungsprojekte mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen investiert, Tendenz steigend. Allerdings sind es vor allem die Großunternehmen, die gezielt mit Partnern aus der Wissenschaft zusammenarbeiten. Kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Beschäftigte haben hier nur 145 Mio. Euro aufgewendet. <br /><br />Die Gründe, warum gerade kleinere Unternehmen das gemeinsame Forschen und Entwickeln mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen scheuen, ist mitunter der juristische und administrative Aufwand. Denn für jede dieser Kooperation muss vorab genau geklärt und vertraglich festgelegt werden, wer sich mit welchen finanziellen und personellen Mitteln im gemeinsamen Projekt engagiert, wem das Know-How aus der Forschung zusteht und wer ggf. am Ende auch Patente anmelden und verwerten darf. <br /><br />Dieses Problem hat der von Bundeskanzlerin Merkel einberufene "Rat für Innovation und Wachstum" aufgegriffen. Unter der Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde eine Expertenrunde aus Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft beauftragt, Mustervereinbarungen und Vertragsbausteine für die Ausgestaltung solcher Vertragsverhältnisse zu entwickeln. <br /><br />Die nunmehr vorliegenden Mustervereinbarungen sind in der neuen Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) "Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen - Ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft" veröffentlicht. Hierdurch wird sich der Abstimmungsaufwand für Forschungskooperationen zwischen den Unternehmen der Wirtschaft einerseits und der Wissenschaft andererseits deutlich verringern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden so in die Lage versetzt, sich in Forschungskooperationen mit Universitäten und Fachhochschulen zu engagieren. ..."<br /><br />Quelle: <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=217918.html" target="_blank">www.bmwi.de</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-51935106580848356862007-11-25T11:25:00.000+01:002007-11-25T11:28:15.995+01:00GmbH-Reform - Stand des Gesetzgebungsverfahrens"... Am 29. Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgestellt. Er wurde den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. <br /><br />Am 23. Mai 2007 ist der Regierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 354/07 vom 25. Mai 2007). <br /><br />Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und in seiner Sitzung vom 6. Juli 2007 Stellung genommen (Bundesrats-Drucksache Nr. 354/07 [Beschluss] vom 6. Juli 2007). Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im Juli 2007 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007, S. 176 ff.). <br /><br />Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/6140 vom 25. Juli 2007) in der Sitzung vom 20. September 2007 in erster Lesung beraten und beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zu überweisen. <br /><br />Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Oktober 2007 beschlossen, am 23. Januar 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur GmbH-Reform durchzuführen. <br /><br />Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der GmbH-Reform, sind die abschließende Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der „zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat. Wegen des späten Anhörungstermins ist ein Inkrafttreten im ersten Quartal 2008 kaum noch zu erreichen, wahrscheinlicher ist das Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2008. ..." <br /><br />Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/659ec7d2568db45ac4542f48ff61c782,0/Die_GmbH-Reform/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1ff.html" target="_blank">Website des BMJ</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-25133312630223352522007-10-29T22:14:00.000+01:002007-10-29T22:15:46.935+01:00Sachverständige äußern sich zur Kartellrechtsnovelle"... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels (16/5847) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag, dem 5. November. Ziel der Vorlage ist es, die Möglichkeiten des Bundeskartellamtes im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu erweitern, um gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgehen zu können. Zum Thema werden sich äußern: der Präsident des Bundeskartellamtes, Berhard Heitzer, der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Basedow, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft, Eberhard Meller, der Vorsitzende des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, Volker Schwich, der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, das Eon-Vorstandsmitglied Walter Hohlefelder, der Vorsitzende des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Hans Martin Huber-Ditzel, Professor Christian von Hirschhausen von der Technischen Universität Dresden, Professor Claudia Kemfert von der Humboldt-Universität Berlin, Professor Christian von Weizsäcker vom Max-Planck-Institut, Professor Wernhard Möschel von der Universität Tübingen und Professor Helmut Köhler von der Ludwig-Maximillians-Universität München. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis gegen 15 Uhr dauern. Zuhörer können sich im Ausschusssekretariat unter der Rufnummer 030/227-37708 anmelden. ..."<br /><br />Quelle: <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_271/02.html" target="_blank">hib-Meldung vom 26.10.2007</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-13536412.post-63691070521015151912007-09-29T21:30:00.000+02:002007-09-29T21:30:34.798+02:00UN-Kaufrecht (CISG/UN-K) in sieben Sprachen"... Die Datenbank zum UN-Kaufrecht (CISG/UN-K) in sieben Sprachen ist frei zugänglich und kostenfrei nutzbar. Sie erlaubt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf die Artikel und die Gliederung des UN-Kaufrechts. Die Auswahl der sieben Sprachen folgt den „Top Ten“ der Außenhandelsstatistiken Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (Erhebungsjahr 2004). ..."<br /><br />Quelle: <a href="http://www.law-and-business.de/content/e5/e982/index_ger.html" target="_blank">IBL - Institute for International Business & Law</a>Stefan D.http://www.blogger.com/profile/12717561203782859740noreply@blogger.com